Hier beantworten wir dir immer wieder gestellte Fragen zur Benutzung von Lastenrädern.

Dürfen mit dem Lastenrad erwachsene Personen transportiert werden?

Seit der Änderung der Straßenverkehrsordnung am 27. April 2020 ist die Personenbeförderung auf dem Fahrrad erlaubt.
Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das Fahrrad muss bzgl. Stabilität und Zuladung für den Personentransport geeignet sein.
  • Für jede mitfahrende Person muss ein geeigneter Sitzplatz vorhanden sein.
  • Der Fahrer/die Fahrerin muss mindestens 16 Jahre alt sein.

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht im § 21, Absatz 3 zur Personenbeförderung
„ … (3) Auf Fahrrädern dürfen Personen von mindestens 16 Jahre alten Personen nur mitgenommen werden, wenn die Fahrräder auch zur Personenbeförderung gebaut und eingerichtet sind. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen auf Fahrrädern von mindestens 16 Jahre alten Personen mitgenommen werden, wenn für die Kinder besondere Sitze vorhanden sind und durch Radverkleidungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür gesorgt ist, dass die Füße der Kinder nicht in die Speichen geraten können. …”